PRESSEMITTEILUNG 31/2018

Aschaffenburg, den 14.09.18

B 469, Straßenbauarbeiten zwischen Niedernberg und Großostheim

Ab Montag, den 24.09.2018 wird es aufgrund umfangreicher Straßenbauarbeiten auf der Bundesstraße 469 zwischen Niedernberg und Großostheim zu erheblichen Verkehrsbehinderungen kommen. Bei der von der Firma Schnorpfeil aus Treis - Karden durchgeführten Erhaltungsmaßnahme wird auf einer Länge von rund 3 km eine Fahrbahnfläche von 36.000 m² saniert.

Die Maßnahme ist notwendig, weil der Fahrbahnbelag zum einen rissig sowie offenporig und zum anderen durch Spurrinnen sowie Abplatzungen in einem sehr schlechten Zustand ist.

Die Baumaßnahme ist in mehrere Abschnitte untergliedert (siehe beigefügte Skizze):

In der ersten Bauphase die voraussichtlich bis Mitte Oktober andauert, wird die Anschlussstelle Niedernberg in Fahrtrichtung Aschaffenburg umgebaut und die Zu – und Abfahrtsrampen saniert

Während der Bauarbeiten ist die Anschlussstelle voll gesperrt.

Während der Bauarbeiten der ersten Bauphase können die Verkehrsteilnehmer aus Fahrtrichtung Miltenberg hier die B 469 nicht verlassen oder in Richtung Aschaffenburg auffahren.

Die Umleitung in Fahrtrichtung Aschaffenburg erfolgt über die Kreisstraße zur Anschlussstelle Großostheim. Verkehrsteilnehmer mit dem Ziel Niedernberg werden bereits an der Anschlussstelle Großwallstadt ausgeleitet.

Zeitgleich beginnt die zweite Bauphase.

In der zweiten Bauphase wird die Richtungsfahrbahn nach Aschaffenburg voll gesperrt.

Der Verkehr wird in beide Fahrtrichtungen einspurig im Gegenverkehr auf der Richtungsfahrbahn Miltenberg geführt (2+0 Führung).

Die Anschlussstelle Großostheim ist immer frei befahrbar.

Die gesamte Baumaßnahme wird voraussichtlich bis Ende Oktober 2018 andauern.

Da die anstehenden Arbeiten äußerst witterungsabhängig sind, kann es bei Niederschlägen zu Verzögerungen im Bauablauf kommen.

Für die Erneuerung der Bundesstraße investiert die Bundesrepublik Deutschland rund ca. 1,1 Mio €.

Ziel der Maßnahme ist die Erhaltung und Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Verkehrsteilnehmer. Das Staatliche Bauamt bittet deshalb für diese erforderliche Maßnahme um Verständnis und um Rücksicht der Verkehrsteilnehmer.