Planfeststellungen

Für den Bau oder die Änderung von Bundes- und Staatsstraßen sowie Kreisstraßen von besonderer Bedeutung ist vorbehaltlich einiger gesetzlich geregelter Ausnahmen ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Dabei handelt es sich um ein besonders geregeltes Verfahren, in dem umfassend alle von dem Bauvorhaben möglicherweise betroffenen öffentlichen und privaten Belange geprüft und abgewogen, sowie eine Vielzahl von Rechtsfragen gelöst werden. In vielen Fällen muss auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden, die in das Planfeststellungsverfahren integriert wird.

Das Planfeststellungsverfahren wird von der Regierung von Unterfranken durchgeführt. Kernstück des Verfahrens ist das Anhörungsverfahren, das mit einer Beteiligung der Öffentlichkeit verbunden ist und in dessen Rahmen meist auch ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Das Verfahren wird bei positiver Beurteilung mit dem Planfeststellungsbeschluss abgeschlossen. Dieser hat Konzentrationswirkung und ersetzt nahezu alle nach anderen Rechtvorschriften erforderlichen Entscheidungen. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann geklagt werden.