PRESSEMITTEILUNG 49/2019

Aschaffenburg, den 12.02.19

St 2309; Ortsumgehung Sulzbach

Bürgerinformationsveranstaltung im Markt Sulzbach am Main - Bekanntgabe der Vorzugsvariante für die Ortsumgehung Sulzbach am Main

Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg gibt bei der Bürgerinformationsveranstaltung am Montag, den 11.02.2019, die Ergebnisse der Voruntersuchung und die Vorzugsvariante für die geplante Umgehungsstraße der Gemeinde Markt Sulzbach a.Main bekannt.

In der Ortsdurchfahrt Sulzbach am Main ist aufgrund der hohen Verkehrsbelastung  ein geregelter Verkehrsfluss und die Sicherheit –  insbesondere zu den Spitzenstunden am Morgen und am Abend – nicht gewährleistet. Zur Lösung der Verkehrsprobleme plant das Staatliche Bauamt Aschaffenburg eine Ortsumgehung von Sulzbach a.Main.

Grundlage für die Planung ist der 7. Ausbauplan für Staatsstraßen, in dem der Freistaat Bayern das Projekt in die höchste Dringlichkeit einstuft. Im Rahmen der Vorplanung wurden alle sich aufdrängenden Trassenverläufe auf folgende Kriterien untersucht:

  • Erreichen der Planungsziele
  • Vorgaben des Regionalplans
  • Reisezeit
  • Umweltverträglichkeit
  • Wirtschaftlichkeit
  • Auswirkungen auf FFH-Schutzgebiete

Als Grundlage für die Bewertungen wurden diverse Fachgutachten erstellt – zuletzt eine Verkehrsuntersuchung und eine Umweltverträglichkeitsstudie. Bei den untersuchten Kriterien wurde auf das Erreichen der Planungsziele und die Umweltverträglichkeit besonders Gewicht gelegt.

Insgesamt hat die Variante Nord-Süd 1a die beste Bewertung erreicht:
Sie bewirkt eine maximale Verkehrsentlastung im Bereich der aktuellen Ortsdurchfahrt der Staatsstraße. Die Eingriffe in Biotope und Schutzgebiete sowie in Überflutungsflächen sind im Vergleich zu den anderen untersuchten Varianten geringer. Gleichwohl müssen diese wirksam kompensiert werden. Eine spezielle bauliche Ausbildung ist bei Eingriffen in Trinkwasserschutzgebiete erforderlich. Im Rahmen der weiteren Planung werden zum Schutz der Anwohner Lärm-schutzmaßnahmen geprüft. Um die Mainauen als Naherholungsgebiet zu schützen, ist eine bauliche Einbettung der Trasse in die Landschaft vorgesehen.

Nachdem die Planungsstufe Vorplanung nun abgeschlossen ist, wird das Staatliche Bauamt Aschaffenburg – nachdem die Stellungnahmen der gebietsbetroffenen Kommunen vorliegen – mit der Entwurfsplanung fortfahren. In dieser Planungsphase wird die Trasse lage- und höhenmäßig konkretisiert und weitergehende Fachgutachten erstellt. Der fertige Vorentwurf wird mit verschiedenen Fachstellen abgestimmt und schließlich von der Regierung von Unterfranken geprüft. Erst in der daran anschließenden Genehmigungsplanung wird exakt ermittelt und dargestellt, welche Grundstücksflächen für die Verwirklichung der Maßnahme benötigt werden. Im Planfeststellungsverfahren werden Stellungnahmen und Einwände von Trägern öffentlicher Belange und den Betroffenen eingeholt, erörtert und von der  Planfeststellungsbehörde abgewogen.