PRESSEMITTEILUNG 152/2020

Aschaffenburg, den 18.11.20

Staatsstraße 2309, Bau der Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau einer Mainbrücke südlich von Kleinwallstadt - Die Finanzierung des Projekts wird durch den Freistaat Bayern abgesichert, der Eigenanteil der Gemeinde Kleinwallstadt und der Kooperationsgemeinden wird gedeckelt

Allgemeine Projektinformation Im 7. Ausbauplan für Staatsstraßen ist das Projekt "Ortsumfahrung Kleinwallstadt mit Neubau einer Mainbrücke südlich Kleinwallstadt" in der Dringlichkeit 1 R enthalten. Da eine große Anzahl an Projekten mit höherer Dringlichkeitseinstufung als 1 R im Amtsbereich Aschaffenburg vorlag bzw. vorliegt, war eine Realisierung des Vorhabens durch den Freistaat Bayern in den nächsten Jahren nicht absehbar. Deshalb hat der Markt Keinwallstadt entschieden, die Baumaßnahme im Zuge des Programms für den Bau von Ortsumgehungen im Zuge von Staatsstraßen in kommunaler Sonderbaulast (nach Art. 13f FAG) anzugehen. Hierdurch war die Realisierung der Maßnahme zeitlich nicht mehr abhängig von den Festlegungen im Ausbauplan und die Planungen konnten im Jahr 2014 begonnen werden.

Erläuterung der geplanten Maßnahme

Die Planung für die Staatsstraßenverlegung südlich Kleinwallstadt beginnt auf der rechten Mainseite zwischen Elsenfeld und Kleinwallstadt an der St 2309 ca. 100m vor der Firma „Weitz Wasserwelt“ bzw. dem „Kieswerk Dotterweich“.

Die Staatsstraße 2309 wird hier zunächst angehoben um die erforderliche Höhe für die Überquerung der DB Strecke Aschaffenburg - Miltenberg, den parallel zur Bahnlinie verlaufenden Radweg und letztlich die Überquerung des Mains zu gewinnen. Die Verbindung zwischen der angehobenen Staatsstraße und der neuen Querung über Bahnstrecke, Radweg und Main wird mit einem Kreisverkehrsplatz hergestellt.

Nach einer kurzen Dammstrecke, die an den Kreisverkehr anschließt, werden die Bahnlinie und der Radweg mit einer Brücke überquert.

Im Anschluss folgen nach einer weiteren Dammstrecke die 260 m lange Mainbrücke und eine 122 m lange Brücke über das westliche Mainvorland und die B 469. Die Verbindung mit der B 469, Fahrbahn Fahrtrichtung Norden, erfolgt über eine ca. 193 m lange Rampenbrücke.

Die Verknüpfung mit der bestehenden Kreisstraße MIL 38 erfolgt wiederum mittels Kreisverkehrsplatz. Über die bestehende Anschlussstelle Großwallstadt können dann alle anderen Fahrbeziehungen abgewickelt werden.

Die Ortsumfahrung ist insgesamt, wegen der räumlichen Enge und der Vielzahl an zu querenden Verkehrswegen, Leitungen und sonstiger Anlagen, sowie den aufwendigen Ingenieurbauwerken technisch sehr anspruchsvoll.

Aktueller Stand

Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den neuen Mainübergang wurde am 29.8.2014 bei der Regierung von Unterfranken beantragt. Die Unterlagen wurden öffentlich ausgelegt, die eingegangenen Einwendungen bearbeitet und schriftlich beantwortet.

Wie es bei einem Projekt dieses Umfangs nicht unüblich ist, erfolgten noch Anpassungen der Planfeststellungsunterlagen, die sich aus eingangenen Einwendungen und neuen Auflagen ergaben. Auch diese Unterlagen wurden wieder zur öffentlichen Einsichtnahme ausgelegt.

Am 04.12.2019 erging der Planfeststellungsbeschluss durch die Regierung von Unterfranken.

Gegen den Planfeststellungsbeschluss wurden Klagen erhoben.

Kostensteigerungen und Deckelung des Eigenanteils der Kooperationsgemeinden

Seit dem Jahr 2011 sind insbesondere im Brückenbau enorme Preissteigerungen festzustellen. Auch im „normalen“ Straßenbau sind seit 2011 starke Kostensteigerungen festzustellen, allerdings fallen diese geringer als im Brückenbau aus.

Die „Regelpreise“, die turnusmäßig vom Bayerischen Bauministerium ermittelt werden, haben sich in den Jahren von 2011 bis 2018 für bestimmte Brückenbauweisen mehr als verdoppelt.

Der „Regelpreis“ bildet die Kosten einer durchschnittlichen Maßnahme in Bayern zum jeweiligen Preisstand ab und basiert auf den Angaben (z. B. Baujahr, Brückenspannweite, Brückenbauweise, abgerechnete Baukosten) der umgesetzten Baumaßnahmen der Bayerischen Staatsbauverwaltung.

Aufgrund der großen Kostensteigerungen im Straßen- und Brückenbau war absehbar, dass auch bei der Gesamtmaßnahme „Südbrücke Kleinwallstadt“ die urprünglich genannten Kosten erheblich ansteigen werden. Deshalb nahmen das Staatliche Bauamt und der Markt Kleinwallstadt frühzeitig Gespräche mit dem bay. Bauministerium auf mit dem Ziel, den Eigenanteil des Marktes Kleinwallstadt und der Kooperationsgemeinden zu begrenzen.

Der Freistaat Bayern hat in einem Schreiben von Frau Staatsministerin Schreyer auf Initiative von Herrn Bürgermeister Köhler und Herrn MdL Berthold Rüth zugesichert, in diesem Fall zusätzlich zu dem bereits zugesagten Fördersatz in Höhe von 90 % den Eigenanteil der Gemeinde Kleinwallstadt und der Kooperationsgemeinden zu begrenzen.

Für den Markt Kleinwallstadt und die Kooperationsgemeinden bedeutet dies, dass der verbleibende Eigenanteil an dem Gesamtprojekt auf die 3,0 Mio. € aus der Kooperationsvereinbarung begrenzt ist.

Nach aktueller Kostenschätzung ist von Gesamtkosten in Höhe von ca. 44 Mio € brutto für die Gesamtmaßnahme auszugehen. In dieser Summe ist neben den Preissteigerungen im Straßen- und Brückenbau und den Kosten für die zusätzlichen Auflagen aus dem Planfeststellungsverfahren auch ein Risikozuschlag in Höhe von 10 % der Baukosten enthalten.

Weiteres Vorgehen und Zeitplan

Parallel zu den Verhandlungen mit den Klägern werden von Seiten des Marktes Kleinwallstadt und des Staatlichen Bauamts die weiteren Planungen vorangetrieben, so dass nach Bestandskraft der Planfeststellung möglichst zeitnah mit dem Bau der Maßnahme begonnen werden kann.

Als Nächstes wird die Vergabe der technischen Entwurfsplanung der Maßnahme angegangen. Diese Planungsleistungen werden für den Förderantrag  und die Ausschreibung der Bauarbeiten benötigt.

Die Vergabe der Entwurfsplanung muss infolge der geltenden Vergaberichtlinien europaweit in einem aufwendigen Bieterverfahren ausgeschrieben werden.

Der Markt Kleinwallstadt hat bereits in einer Gemeinderatssitzung am 12.10.2020 einen entsprecheden Marktgemeinderatsbeschluss gefasst und das Staatliche Bauamt Aschaffenburg mit der Durchführung dieses Vergabeverfahrens beauftragt.

Auf Grundlage dieses Beschlusses wird das Staatliche Bauamt nun diese Ingenieursleistungen ausschreiben. Mit einer Beauftragung eines Ingenieurbüros für die weitere technische Planung ist im zweiten Quartal des Jahres 2021 zu rechnen.

Unter der Voraussetzung, dass die Planfeststellung rechtswirksam wird, könnte der Förderantrag Ende des Jahres 2021 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden.

Nach der Genehmigung des Förderantrags könnten die Bauarbeiten Mitte 2022 ausgeschrieben werden. Auch für die Beauftragung der Bauarbeiten ist ein europaweites Vergabeverfahren erforderlich.

Erste Vorbereitende Arbeiten wie Verlegungen von Versorgungsleitungen, umweltfachliche Ausgleichsmaßnahmen könnten bereits im Jahr 2022 ausgeführt werden.

Nach Abschluss der vorbereitenden Arbeiten sollen die eigentlichen Bauarbeiten, je nach Bestandskraft der Planfeststellung, schnellstmöglich beginnen.

 

Ansprechpartner:   Herr 1. Bürgermeister Köhler  /  Herr Schwab