PRESSEMITTEILUNG 320/2023
Aschaffenburg, den 28.02.23Anmerkungen zum Artikel "Verkehrszählung sorgt für Zündstoff" vom Montag den 27.02.2023 im Bote vom Untermain
Wir möchten an dieser Stelle einige Sachverhalte klarstellen, die nicht korrekt wiedergegeben bzw. schlichtweg falsch dargestellt wurden. Herr Bgm. Repp hat uns zu dem Thema schon am 10. Februar angeschrieben. Unsere Antwort erfolgte am 14. Februar. Wir möchten deshalb an der Stelle betonen, dass die Verkehrszahlen (2005, 2010, 2015, 2021) der Öffentlichkeit zugänglich sind und nicht extra - wie im Artikel behauptet - erst beim Staatlichen Bauamt erfragt werden müssen. Seit Herbst 2022 sind die Zahlen aus 2021 zudem für jeden einsehbar. Quelle: https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle-Zaehlung.html
Lediglich 2018, 2019 und 2020 gab es intern vorläufige Zahlen, die wegen der Corona-Pandemie und dem geänderten Verkehrsverhalten nicht veröffentlicht wurden. So stimmt es auch nicht, dass – wie im Artikel vorgehalten wird – mitten im Lockdown gezählt wurde. Vielmehr wurde genau wegen dem Lockdown die alle 5 Jahre stattfindende Straßenverkehrszählung ausgesetzt und um ein Jahr auf 2021 verschoben. Nur so konnte sichergestellt werden, dass am Ende valide Ergebnisse vorliegen.
Wie zudem vielleicht nicht bekannt ist, zählt das Staatliche Bauamt Aschaffenburg den Verkehr unter der Berücksichtigung von konkreten und klar vorgegebenen Randbedingungen der „Bundesanstalt für Straßenwesen“ (BASt). Die erhobenen Daten werden dann der BASt zur Auswertung zur Verfügung gestellt z.B. an diese automatisch übermittelt. Aufbauend auf den von den örtlichen Stellen übermittelten Daten berechnet dann die Bast deutschlandweit die Verkehrszahlen, u.a. den Durchschnittlichen Täglichen Verkehr (DTV). Es lassen sich somit keine unmittelbaren Rückschlüsse aus den vom Staatlichen Bauamt tatsächlich aufgenommenen bzw. gezählten Verkehrsdaten und den von der BASt veröffentlichten Zahlen ziehen.
Wie dieser ganze Prozess abläuft, finden Sie in der Richtlinie und dem entsprechenden Leitfaden unter dem oben aufgeführten Link. Das Verfahren ist zwar kompliziert, aber absolut transparent. Es kann also u.E. weder von einer Verfälschung und „Verarschung der Bevölkerung“, noch von totaler Realitätsferne gesprochen werden. Die Aussagen in der Gemeinderatssitzung in Schneeberg basieren u. E. auf einem unvollständigen und fehlerhaften Informationsstand. Wir möchten daher die Diskussion versachlichen und auf eine richtige und objektive Datengrundlage stellen.
Es ist ebenso festzuhalten, dass der Verkehr insgesamt in etwa wieder das „Vor-Chorona-Niveau“ erreicht hat. Dies zeigen die bei uns im Bauamtsgebiet verteilten Dauerzählstellen. Es stimmt somit auch nicht, dass der aktuelle Verkehr noch weit hinter dem Vor-Corona-Niveau zurück bleibt.
Entgegen der Darstellung im Artikel hat das Staatliche Bauamt auch nicht die Zahlen aus 2015 „verschlampt“. Wir haben – wie damals vorgeschrieben – die Daten erhoben und der BASt zur Verfügung gestellt. Die Daten wurden automatisch an die BASt übermittelt, weshalb wir keine konkreten Zahlen vorliegen haben. Warum durch die BASt für den Abschnitt 160 – die Ortsdurchfahrt Schneeberg – keine Zahlen ermittelt werden konnten, entzieht sich unserer Kenntnis. Dies ändert jedoch dies nichts an der aktuellen Entwicklung. Die in 2021 erhobenen Verkehrsdaten belegen, dass die Verkehrsstärke in Schneeberg stagniert bzw. sogar rückläufig ist.
Diese Entwicklung bestätigt auch die gegenüber Bgm. Repp getätigte Aussage, dass eine erneute Überprüfung der Lärmgrenzwerte, mit dem Ziel die Höchstgeschwindigkeit aus Lärmschutzgründen in der OD zu reduzieren, derzeit nicht erfolgsversprechend sein kann. Dies ist darin begründet, dass die Rechenvorschrift und die Grenzwerte für die lärmtechnische Beurteilung an Bestandsstraßen mit Blick auf die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit sich seit der letzten Überprüfung nicht geändert haben. Die neuen DTV-Werte (2021) ergeben niedrigere Zahlen, so dass eine erneute Überprüfung mit niedrigeren Verkehrszahlen kein entsprechendes Ergebnis liefern kann. Die Anordnung solch einer Geschwindigkeitsreduzierung erfolgt durch die untere Straßenverkehrsbehörden am Landratsamt Miltenberg. Das Staatliche Bauamt Aschaffenburg berechnet lediglich die Lärmimmissionen nach der RLS 90 und stellt diese der Verkehrsbehörde zur Verfügung.
Die Vorort in Schneeberg entstandenen Missverständnisse wären u.E. vermeidbar gewesen, wenn wir zu der Sitzung des Marktgemeinderats eingeladen worden wären. Leider ist dies nicht erfolgt und demzufolge hatten wir auch keine Gelegenheit uns den Fragen der Ratsmitglieder sachlich und fachlich zu stellen.
Zudem möchten wir betonen, dass sich das Staatliche Bauamt gern den Fragen der Bürger stellt und diesbezüglich keine Diskussionen scheut. Wir möchten transparent und ehrlich über das Thema informieren. Wir sind zu jeder Zeit bestrebt, in dem vom Gesetzgeber zur Verfügung gestellten Rahmen, die bestmögliche Lösung gemeinsam mit der jeweiligen Kommune zu finden. Dies gilt auch für den Markt Schneeberg.