PRESSEMITTEILUNG 405/2024

Aschaffenburg, den 28.03.24

Staatsstraße St 2306; Fertigstellung der Arbeiten zur Errichtung einer Fußgängerschutzanlage im Bereich Schulstraße / Waldstraße in Geiselbach

Die Sicherheit der Kinder auf ihrem Schulweg in Geiselbach wird durch einen weiteren Baustein verbessert. Nachdem die Straßenbauarbeiten für eine Fußgängerampel im Bereich der Schulstraße / Waldstraße bereits kurz vor den Weihnachtsferien 2023 fertiggestellt wurden, konnten nun auch die Restarbeiten an der Fußgängerampel selbst abgeschlossen werden. Am Donnerstag, den 28.03.2024 wird die Ampelanlage an der Staatsstraße 2306 in Betrieb genommen werden.

Bereits seit März 2022 war dort eine mobile Signalanlage betrieben worden. Während der einjährigen Testphase wurde in regelmäßigen Abständen die Anzahl der querenden Fußgänger erfasst, um zu prüfen, ob eine gesicherte Querung in Form einer Fußgängerampel zwischen den beiden einmündenden Ortstraßen angenommen wird. Kurz vor dem Ablauf der Testphase entschieden sich die Fachbehörden wegen der positiven Ergebnisse für die Errichtung einer dauerhaften Fußgängerschutzanlage. Diese ersetzt fortan das bisherige Provisorium.

Neben der Gemeinde Geiselbach und dem Staatlichen Bauamt Aschaffenburg waren die Straßenverkehrsbehörde am Landratsamt Aschaffenburg und die Polizeiinspektion Alzenau involviert, um eine Lösung zur Verbesserung der Verkehrssicherheit der querenden Schulkinder und Fußgängerinnen und Fußgänger zu finden.

Die Fußgängerfurt wurde nun auch barrierefrei errichtet. Zum einen wurde dafür ein Teil der Bordsteine im Bereich der Furt so abgesenkt, dass mobilitätseingeschränkte Personen wie z.B. Rollstuhlfahrer leichter die Fahrbahn überqueren können. Des Weiteren wurden kontrastreiche und taktile Bodenindikatoren für sehbehinderte Personen eingebaut. In Ergänzung dazu verfügt die Ampelanlage über akustische Signalgeber, die sehbehinderten Menschen eine sichere Fahrbahnquerung durch ein Tonsignal ankündigen.

Bei dem Bau der Fußgängerampel einschließlich ihrer Zuwegungen handelt es sich um eine Gemeinschaftsmaßnahme des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg und der Gemeinde Geiselbach. Die Kosten in Höhe von ca. 40.000 € für die Herstellung der Zuwegung und Anpassung der Gehwege im Bereich der Fußgängerfurt trägt dabei die Gemeinde Geiselbach. Die Kosten für die Errichtung der Signalanlage in Höhe von ca. 27.000 € übernimmt der Freistaat Bayern.

Die Gemeinde Geiselbach und das Staatliche Bauamt bedanken sich bei allen Verkehrsteilnehmern und Fußgängern für ihr Verständnis und ihre Geduld während der Bauzeit. Auch bei den Anwohnern, die zum Teil durch die Umleitung beeinträchtigt waren, bedanken sich Gemeinde und das Staatliche Bauamt für das aufgebrachte Verständnis.