PRESSEMITTEILUNG 419/2024

Aschaffenburg, den 06.05.24

Alzenau und Freigericht unterzeichnen Vereinbarung zur Umsetzung einer gemeinsamen Radwegeverbindung

Die Stadt Alzenau und die Gemeinde Freigericht planen eine gemeinsame länderübergreifende Radwegeverbindung zwischen Freigericht-Somborn und Alzenau- Albstadt. Diese Verbindung verläuft als straßenbegleitender Geh- und Radweg entlang der Landes- und Staatsstraße 3202.

Die Maßnahme gliedert sich in zwei Abschnitte. Im Abschnitt 1 wird der neue Geh- und  Radweg Bestandteil der hessischen Landesstraße L3202 (ca. 180 m). Abschnitt 2 (ca. 340  m) wird Bestandteil der bayerischen Staatsstraße St 3202. 

Da der Trassenverlauf des Geh- und Radweges sowohl im ersten als auch im zweiten  Abschnitt überwiegend in der Gemeinde Freigericht, im Landkreis Main-Kinzig in Hessen auf Grundstücken im Bundesland Hessen verläuft und ab der Landesgrenze mit  Verkehrsfreigabe in die Bau- und Unterhaltungslast der Straßenbauverwaltung Bayern  übergehen soll, unterschreiben am heutigen Freitag, 3. Mai 2024, die beteiligten Parteien  beider Bundesländer (Stadt Alzenau, Gemeinde Freigericht, Staatliches Bauamt  Aschaffenburg und Hessen Mobil) eine Sonderbaulast-Vereinbarung. Diese Vereinbarung  regelt die Zuständigkeit für den Streckenabschnitt 2, in dem der neue Geh- und Radweg  Bestandteil der Staatsstraße 3202 wird.  

Die getroffene Vereinbarung dient auch als Grundlage für die Antragstellung von  Fördergeldern für den bayerischen Abschnitt. 

Streckenabschnitt 1 ist ebenso mit einer Verwaltungsvereinbarung zwischen der Gemeinde  Freigericht und Hessen Mobil geregelt. 

 

 

Bildzeile (v.l.n.r.): 

Helmut Klein (Dezernent Planung und Bau Mittelhessen, Hessen Mobil), Dr. Albrecht Eitz  (Bürgermeister der Gemeinde Freigericht), Stephan Noll (Bürgermeister der Stadt Alzenau),  Klaus Schwab (Leiter des Staatlichen Bauamts Aschaffenburg) 

Quelle: Stadt Alzenau